Teilnahmebedingungen

Wenn ihr einmal unsere Bedingungen akzeptiert habt, gilt dies und eure Unterschrift für die gesamte Saison. Beim nächsten Besuch braucht ihr nur euren Namen zu sagen (bitte Ausweis mitnehmen) und wir finden euren Eintrag im System.

Bitte füllt dazu das Formular am Ende der Bedingungen aus!

 

1. Teilnahmebedingungen:

Die Benutzung eines Kletterparks erfolgt auf eigene Gefahr und Risiko. Der Teilnehmer haftet selbst sowohl bei Schäden am eigenen Körper als auch für die Verursachung von Schäden an der Einrichtung und Ausrüstung sowie für Schäden an Dritten.

2. Sicherheitseinweisung:

Jeder Teilnehmer muss an der Sicherheitseinweisung teilnehmen, sofern er/sie klettert. Es darf nur die zur Verfügung gestellte Ausrüstung (Erhalt nach Bezahlung der Tages- oder Saisoneintritt) verwendet werden, die Ausrüstung muss nach den Anweisungen der Trainer benutzt werden und darf nicht an andere Personen übertragen werden. Das Gelände darf mit der ausgeliehenen Ausrüstung nicht verlassen werden; die ausgeliehene Ausrüstung muss nach Beendigung wieder retourniert werden. Das Maximalgewicht für die Teilnahme beträgt 120kg. Das Trainer-Team behält sich das Recht vor, die Teilnahme aufgrund fehlender körperlicher Fitness, oder anderer Beeinträchtigungen des Teilnehmers aus Sicherheitsgründen zu untersagen. Bei Verstößen oder Zuwiderhandlungen gegen die Anweisungen des Trainer-Teams übernimmt der Kletterpark Waldbad Anif keine Haftung für die damit verbundenen Schäden.

3. Ausrüstung:

Beim Sichern/Umhängen der Sicherungskarabiner am Stahlseil muss immer einer der beiden Sicherungskarabiner mit dem Sicherungsseil verbunden sein. Es dürfen NIE beide Sicherungskarabiner ausgehängt werden. Erziehungsberechtigte müssen sich immer über die korrekte Sicherung der unter ihrer Aufsicht stehenden Kinder vergewissern. Alle Hindernisse dürfen nur von 1 Person gleichzeitig begangen werden, Plattformen von maximal 2 Erwachsenen oder 3 Kindern. An Seilrutschen darf sich maximal eine Person befinden, sobald sich im Ankunftsbereich keine andere Person mehr befindet. Es wird sportliche und bequeme Kleidung empfohlen. Absolute Pflicht ist festes Schuhwerk (keine Sandalen oder Flipflops) und das Zusammen-binden von langen Haaren. Bei Verlust oder Beschädigung der Ausrüstung werden pauschal EUR 500,- berechnet.

4. Sicherheit:

Hinderliche Gegenstände, oder solche die aus den Taschen fallen könnten (Handy, Schmuck, Schlüssel, etc) sind abzugeben oder im Auto zu lagern. Der Kletterpark Waldbad Anif übernimmt für deponierte oder verlorene Gegenstände, sowie Defekte an Gegenständen/Bekleidung keine Haftung. Im gesamten Bereich des Kletterparks gilt Rauchverbot. Das Rauchen ist nur an dafür vorgesehenen Plätzen ohne Sicherheitsausrüstung gestattet. Die Teilnahme an jeglichen Aktivitäten erfolgt auf eigene Gefahr und Risiko.

5. Haftung:

Den Anweisungen der Trainer ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandeln oder Verstößen gegen die Anweisungen werden die betroffenen Personen verwarnt und bei nochmaligem Verstoß vom Besuch und damit von der Teilnahme ausgeschlossen, es erfolgt keine Rückerstattung des Eintrittes. Der Kletterpark Waldbad Anif übernimmt keine Haftung für Unfälle oder Schäden auf Grund von Zuwiderhandeln oder Verstößen gegen Anweisungen.

6. Zahlungsbedingungen:

Der Kletterpark Waldbad Anif behält sich das Recht vor, die Anlage oder Teile davon aus Sicherheitsgründen oder wegen Wartung zu sperren, es erfolgt keine Rückerstattung des Eintrittes. Beendet ein Teilnehmer den Besuch der Anlage frühzeitig auf eigenen Wunsch oder wegen Fehlverhatlen, so erfolgt keine Rückerstattung des Eintrittspreises.

7. Einverständnis:

Der Teilnehmer erklärt, an keinen physischen/psychischen Krankheiten zu leiden, die das Klettern unmöglich machen, sowie nicht unter Medikamenten-, Alkohol- oder Drogeneinfluss zu stehen.

8. Minderjährige:

Die Mindestkörpergröße beträgt 110cm. Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr sind von einer erziehungsberechtigten Person oder einem befugten Vertreter (als Nachweis dient die unterschriebene Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten; mit dieser wird die Obsorge des Kindes an einen anderen Erwachsenen übertragen) im Verhältnis 1:1 zu begleiten, der Erziehungsberechtigte sorgt für das Umhängen der Sicherungskarabiner. Kinder bis zum vollendeten 13. Lebensjahr sind von einer erziehungsberechtigten Person oder einem befugten Vertreter (als Nachweis dient die unterschriebene Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten; mit dieser wird die Obsorge des Kindes an einen anderen Erwachsenen übertragen) im Verhältnis 1:3 (1 Erwachsener / bis zu 3 Kinder) zu begleiten. Dieser kann sich durch einen Trainer ersetzen lassen, sofern ein Trainer zur Verfügung steht. Kinder ab 14 Jahren benötigen die unterschriebene Einverständniserklärung ihres Erziehungsberechtigten, um alleine klettern zu können. Ohne diese Einverständniserklärung ist der Zutritt zu Klettereinrichtungen nicht gestattet. Durch die Unterschrift der erziehungsberechtigten Person bestätigt diese, die Teilnahmebedingungen zur Kenntnis genommen zu haben und die Kinder/Jugendlichen über die Teilnahmebedingungen aufgeklärt zu haben. Eltern haften am gesamten Gelände bzw. bei Exkursionen auch außerhalb für die Dauer der Teilnahme für ihre Kinder.

9. Foto- und Videoaufnahmen:

Der Kletterpark Waldbad Anif informiert darüber, dass auf der gesamten Anlage Foto-, Film- und Webcam-aufnahmen zu Sicherheits-, Werbe- und Informationszwecken gemacht werden können. Sollte ein Teilnehmer damit nicht einverstanden sein, hat er dies ausdrücklich mitzuteilen und kann kein Teilnehmer werden.

10. Maximale Aufenthaltsdauer / Häufigkeit der Teilnahme:

Diese ist maßgebend nach der körperlichen Verfassung des Teilnehmers durch den/die TrainerIn einzuschätzen und steht in deren/dessen Verantwortung. Die maximale Aufenthaltsdauer ist 3 Stunden bzw. innerhalb des Zeitfensters das reserviert wurde und kann durch den Aufpreis von 5 EUR pro angefangener halben Stunde erweitert werden sofern Sicherungssysteme verfügbar sind.

11. Speisen und Getränke, Rauchen:

Sind ohne Genehmigung durch das Trainer-Team nicht gestattet. Rauchen ist nur an gekennzeichneten Plätzen erlaubt.

12. Ordnung und Sauberkeit:

Die Teilnehmer verpflichten sich in allen von ihnen verwendeten Bereichen zur Sauberkeit und zur Verwendung des gekennzeichneten Wegesystems. Abfall muss in die dafür vorgesehenen Mülleimer geworfen werden. Hunde dürfen nicht in das Areal des Waldbades Anif mitgebracht werden. Beim Verlassen des Kletterparks ist die Ausrüstung abzulegen (auch bei WC-Gang). Das Verrichten der Notdurft ist ausnahmslos untersagt und hat den Verweis vom Gelände zur Folge.

13. Eintrittsgebühr:

Mit der Bezahlung der Eintrittsgebühr und der Zustimmung zu den Teilnahmebedingungen beginnt die Teilnahme. Mit der Teilnahme und der Unterschrift erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass er/sie Informationen über den Kletterpark und seine Partner per email oder per Post in regelmäßigen Abständen erhält. Die Teilnahme endet automatisch am Ende des Tages, eine Saisonkarte endet am Saisonende in der sie abgeschlossen wurde. Saisonkartenbesitzer und wiederholte Tages-Teilnehmer können auf die nochmalige Einschulung nach der ersten Einschulung verzichten, können aber jederzeit bei Unsicherheit eine nochmalige Schulung bei einem Trainer vereinbaren.

Kletterpark Waldbad Anif, Waldbadstraße 40, 5081 Anif

 

Tageseintritt – Kletterpark Waldbad Anif

ICH BESTÄTIGE, DASS ICH DIE TEILNAHMEBEDINGUNGEN DES “KLETTERPARK Waldbad Anif” GELESEN UND VERSTANDEN HABE UND AN DEREN EINHALTUNG FÜR DIE DAUER MEINES BESUCHES GEBUNDEN BIN

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